Leitbild

Der Sachverständige möchte sich eindeutig vom allgemeinen Zeitgeist des steten Qualitätsabbaus und Werteverfalls sowie der allgegenwertigen Indifferenz und der damit einhergehenden „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“-Mentalität und Salami-Taktiererei distanzieren.

 

Diese hohen Ansprüche zielen hierbei primär auf die eigene Arbeitsweise des Prüfsachverständigen, welcher dem Kunden gerne umfassende und von Anfang an belastbare Informationen und Aussagen im Rahmen seiner Sachverständigen­dienstleistungen zukommen lassen möchte und resultieren in folgenden Grundprinzipien:

 

Qualität:

Der Unterzeichner verfügt aufgrund seines fachübergreifenden Studienfachs, der zurückliegenden industrienahen Beratertätigkeit, der Behördenkontakte, der Abwicklung von Großprojekten, der aus der Sachverständigentätigkeit erworbenen detaillierten Kenntnissen des technischen Regelwerks sowie seines sehr breit aufgelegten Ingenieurverständnisses über ein umfangreiches Fach- und Allgemein­wissen, mit dem persönlichen Anspruch, dieses ständig hinsichtlich ausreichender Qualität zu hinterfragen und entsprechend zu erweitern.
Hierauf aufbauend verfolgt der Sachverständige gesamtheitliche und gewerkübergreifende Prüfansätze – über den Tellerrand hinaus - mit hochgradigem Beratungs- und technisch-/wirtschaftlichen Optimierungsanteil bei einer möglichst frühzeitigen Involvierung.

 

Kommunikation:

Der Unterzeichner versucht mit allen (hierzu berechtigten) Projektbeteiligten von Anfang an eine umfassende, gleichberechtigte, konstruktive Kommunikation zu führen.
Evtl. auftauchende Probleme oder auch erforderliche Zuarbeiten werden möglichst früh im Projektgeschehen identifiziert und umfassend beschrieben, damit alle Projektbeteiligte möglichst viel Zeit und Informationen für die Bearbeitung erhalten.
Diese Herangehensweise mag für manche der heute nur von Tag zu Tag denkenden Projektbeteiligten nervend erscheinen, es gilt hier aber im Sinne des von allen geschuldeten Projekterfolgs das leicht abgewandelte Sprichwort:
„Lieber einen arbeitsreichen Projektbeginn, als Schrecken zum Projektende“.

 

Transparenz:

Prüfdienstleistungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Dieser Abrechnungsmodus ermöglicht auch eine umfassende, ungebremste Zuarbeit / Beratung durch den Sachverständigen im Sinne des beschrieben Leitbilds.

Der Sachverständige versucht seine Leistungen mit einem Maximum an Transparenz zu erbringen und unterrichtet i. d. R. präventiv und umfassend über seine Vorgehensweise. Rückfragen sind jederzeit erlaubt und explizit erwünscht.

 

Prävention / Know-how-Transfer:

Der Sachverständige möchte aktiv helfen, Fehler zu vermeiden.
Es wird deshalb eine möglichst frühzeitige Involvierung in die Projekte angestrebt, damit bspw. im Rahmen von Planprüfungen frühzeitig potentielle Mängel identifiziert werden können.

Durch das zeitige Studium der Genehmigungssituation können ggf. missverständliche, widersprüchliche oder nicht technisch umsetzbare Genehmigungsauflagen lokalisiert werden, gegen die ggf. noch zeitig Widerspruch eingelegt oder die ggf. im Rahmen eines Änderungsantrags im Sinne der Planungssicherheit korrigiert / klargestellt werden können.

Fachplaner werden hier gerne hinsichtlich der Auswirkungen Ihrer Planungen auf eine spätere Sachverständigenprüfung beraten.

Baubegleitende Prüfungen – bei Bedarf auch über den Anerkennungstenor des Prüfsachverständigen hinaus - ermöglichen es, frühzeitig Missverständnisse bei der technischen Umsetzung auf der Baustelle zu erkennen und ggf. noch rechtzeitige Korrekturmaßnahmen einzuleiten.

Der Unterzeichner bietet in diesem Zusammenhang auch individuelle Schulungen von Projektbeteiligten an.

Das Know-how fließt auch in die kooperative Kommunikation mit den Entwurfsverfasser, den Fachplanern und Erstellern der Brandschutzkonzepte oder Gefährdungsbeurteilungen ein bzw. kann ggf. zu deren eigenen Erstellung genutzt werden.

 

Flexibilität:

Bedingt durch die überschaubare Unternehmensstruktur und das breite Ingenieurswissen des Prüfsachverständigen, ist dieser in der Regel in der Lage, sehr flexibel auf zeitlich, prüftechnisch und inhaltlich wechselnde Anforderungen des üblichen Baustellen- und Projekt-Wahnsinns zu reagieren.

Auffällige Sachverhalte können flexibel und erschöpfend von verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und bewertet werden, so dass ggf. unter bestimmten Voraussetzungen ein Mangel im Ermessensspielraum des Prüfsachverständigen tolerierbar wird.
Andere Auffälligkeiten sind zwar ggf. prinzipiell tolerierbar, bedürfen jedoch evtl. einer entsprechend formellen behördlichen Legitimationen, zu deren Erteilung der Unterzeichner gerne konstruktiv im Rahmen von Beratungen beiträgt.

Die hier beschriebe Flexibilität sollte jedoch bitte nicht mit der bedingungslosen, fabulierenden Gesundbetung wirklich relevanter Mängel im Sinne eines auf jeden Fall geschmeidigen Prüfberichts verwechselt werden.

In der Regel erweisen sich nämlich solche evtl. Zugeständnisse von Sachverständigen als wahre „Bärendienste“, da die Behebung der später ohnehin von Dritten feststellbaren Mängel im Nachhinein – wenn überhaupt behebbar - in der Regel nur mit stark erhöhten zeitlichen, technischen, finanziellen, genehmigungsrechtlichen und organisatorischen Aufwendungen möglich ist und auch starke Imageschäden hinterlassen kann.

Wenn also einmal die Kuh - wider Erwarten - vom Eis zu holen ist, wird im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen eines bauordnungsrechtlich anerkannten Prüfsachverständigen versucht, im Team eine für alle Seiten tragfähige Lösung zu finden und diese entsprechend umfassend und eindeutig zu beschreiben / legitimieren zu lassen, damit hier auch eine zukünftige Rechts- und Interpretationssicherheit (bspw. durch Dritte Sachverständige) vermutet werden kann.

 

Zuverlässigkeit:

Nicht nur auf Terminzusagen, sondern insbesondere auch auf inhaltliche Aussagen des Projektpartners soll Verlass sein.
Der Sachverständige verabscheut die Salami-Taktik, bei der bspw. erst Stück für Stück mit Informationen herausgerückt wird, die sich dann ggf. je nach Wetterlage um 180° drehen können.

Mit dem Prüfsachverständigen einmal verabredete Vorgehensweisen werden eingehalten, erforderlichenfalls innerhalb der Prüfberichte verbindlich und umfassend beschrieben, um gegen den Interpretationsspielraum späterer Sachverständige gerüstet zu sein.

 

Siehe hierzu auch den Abschnitt Prüfungen / Prüfbedingungen

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Dipl.-Ing. Jürgen Münz
Sachverständiger für Gebäudetechnik

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