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Verantwortlich im Sinne des Presserechts, des Datenschutzrechts sowie Diensteanbieter nach §§2,5,6 des
"Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179)" ist:
ppm - pure proof münz
Dipl.-Ing. Jürgen Münz
Sachverständiger für Gebäudetechnik
freiberuflicher Einzelunternehmer
in persona Jürgen Münz
Hauptbüro:
Tannenkopfweg 31
D-60529 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0)69 / 66 12 41 30
Fax: +49 (0)69 / 66 12 41 31 (Analog / ISDN / Papier)
Fax: +49 (0)69 / 66 12 41 32 (PC / E-Mail-Weiterleitung)
Mobil: +49 (0)162 / 27 54 458
Signal: PPM.05
Threema: BXM3USKA
TeleGuard: PPM
Mail: ppm-frankfurt@posteo.de
Mail: ppm@ppm-frankfurt.de
Haupt-Homepage: https://sachverstaendiger.ppm-frankfurt.de
(alte Homepage: www.ppm-frankfurt.de)
Homeoffice:
Boseweg 30
D-60529 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0)69 / 66 12 36 80 (Rufdopplung zum Hauptbüro)
Fax: +49 (0)69 / 66 12 36 81 (Weiterleitung zum Hauptbüro)
Zudem steht Ihnen ein Kontaktformular zur Verfügung, welches Sie auch ohne E-Mail-Programm benutzen können.
Bitte beachten Sie meine Datenschutzerklärung.
Insofern Sie auf irgendeine Weise Ihre Belange durch meine Internetpräsenz beeinträchtigt sehen sollten, zögern Sie bitte nicht und kontaktieren mich in einem ersten Schritt einfach umgehend
formlos.
Ich verspreche Ihnen, mich unverzüglich um eine legale, möglichst beiden Interessenlagen berücksichtigende Lösung zu bemühen. Hierbei lege ich Wert auf einen direkten Dialog mit Ihnen auf
Augenhöhe.
Die sofortige Einschaltung eines Anwaltes zur Wahrung Ihrer potentiellen Interessen im Zuge der ersten Kontaktaufnahme würde ich deshalb persönlich nicht als notwendig erachten.
Tätigkeiten als bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger
Die Bezeichnung des Prüfsachverständigen und dessen Tätigkeiten sind hierbei auf die jeweiligen Fachbereiche/Fachgebiete/Anerkennungstenore des Unterzeichners beschränkt, die u. A. aus den
Anerkennungsbescheiden des Prüfsachverständigen (siehe unten) entnommen werden können.
Der Diensteanbeiter ist u. A. im Bundesland Nordrhein-Westfalen von der Bezirksregierung Düsseldorf gem. §4 Abs.1 der damalig gültigen Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO) persönlich als
Sachverständiger für die Prüfung von Anlagen/Einrichtungen gem. Anhang zu §2 Abs.1 TPrüfVO anerkannt. Gem. §3, Abs. (1), Satz 1, Nr. 2 (der aktuell gültigen) PrüfVO sind Prüfsachverständige in ihren
jeweiligen Fachrichtungen u. A. auch die vor Inkrafttreten dieser Verordnung von der obersten Bauaufsichtsbehörde und der Bezirksregierung Düsseldorf bauaufsichtlich anerkannten
Sachverständigen.
Im Rahmen dieser Tätigkeit unterliegt er u. A. der Aufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf und muss sich (zumindest) bei Prüftätigkeiten im Bundesland Nordrhein-Westfalen an die "Grundsätze für die
Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch Prüfsachverständige - Prüfgrundsätze NRW - " halten.
Der Diensteanbieter ist u. A. im Bundesland Hessen von der Ingenieurkammer Hessen gem. §6 Abs.4 der Verordnung über Prüfberechtigte, Prüfsachverständige, technische Prüfungen und Zuständigkeiten nach
der Hessischen Bauordnung (Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung - HPPVO) vom 18.Dezember 2006 (GVBl. I S. 745 ff.) persönlich als Prüfsachverständiger für die Prüfung
technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden gem. Artikel 2, §2, Abs. 1, Nr. 1, 2 3, 4 und 5 der Verordnung über die Prüfungtechnischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (Technischen
Prüfverordnung - TPrüfV) vom 18.Dezember 2006 (GVBl. I S. 759 ff.) anerkannt.
Im Rahmen dieser Tätigkeit unterliegt er u. A. der Aufsicht der Ingenieurkammer Hesser sowie des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
Bei der Prüfung in Nordrhein-Westfalen, Hessen oder in anderen Bundesländern sind ggf. ergänzend hierzu jeweils die landesspezifischen Vorschriften zu beachten und/oder die jeweils zuständigen oberen
Bauaufsichtsbehörden anzuhören.
Anerkennungsbescheid NRW (07.03.2005)
Bedingt durch die Eintragung in die Liste der Prüfsachverständigen für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden nach der hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung
(HPPVO) wurde der Sachverständige ab dem 13.09.2007 formal aus der Liste der Sachverständigen nach TPrüfVO NRW (geführt von der Bezirksregierung Düsseldorf) gestrichen.
Der Anerkennungsbescheid vom 07.03.2005 hat jedoch weiterhin Gültigkeit, so dass sich die formale Umschreibung in die Liste eines anderen Bundeslands weder auf die Prüfberechtigung in
Nordrhein-Westfalen noch für andere Bundesländer negativ auswirkt.
Bezirksregierung Düsseldorf - Bereich PrüfVO NRW
Cecilienallee 2
D-40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 475 - 2850
Fax: 0211 / 475 - 2994
stefan.hinrichs@brd.nrw.de
Prüfgrundsätze (NRW)
PrüfVO NRW vom 24.11.2009 (26.01.2021)
Anerkennungsbescheid HE (26.09.2007)
Listenführung bei der IngKH
Ingenieurkammer Hessen
Gustav-Stresemann-Ring 6
D-65189 Wiesbaden
Tel. 0611 97457-0
Fax 0611 97457-29
E-Mail info@ingkh.de
De-Mail info@ingkh.de-mail.de
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Tel. 0611 / 815- 0
Verordnung über Prüfberechtigte, Prüfsachverständige nach der Hessischen Bauordnung - HPPVO
Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (Technischen
Prüfverordnung - TPrüfVO)
Schreiben des HMWVL zu den Prüfgrundsätzen vom
14.02.2007
Schreiben des HMWVL zu den Prüfgrundsätzen vom
16.03.2007
Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend
der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige
Tätigkeiten als Fachplaner Brandschutz (IngKH) / Fachplaner Brandneldeanlagen (IngKH) / Mitglied der Ingenieurkammer Hessen
Der Dientseanbieter ist u. A. freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer Hessen und ist in die Liste der "Fachplaner für Brandschutz" sowie "Fachplaner für Brandmeldeanlagen"
eingetragen.
Im Rahmen dieser Tätigkeit unterliegt er der Aufsicht der Ingenieurkammer Hessen und muss sich u. A. an das "Hessische Ingenieur- und Ingenieurkammergesetz – HIngG", die "Hauptsatzung der
Ingenieurkammer", deren Nebensatzungen, wie bspw. die "Grundsätze zur Berufsordnung (Berufsgrundsätze)" sowie -sofern anwendbar - die "Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und
der Ingenieure (HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)" halten.
Der Diensteanbieter - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Oliver Münz - hat sein Studium an der Fachhochschule Frankfurt am Main (BRD / Deutschland) mit Erfolg abgeschlossen und darf gem. "Hessischem Ingenieur-
und Ingenieurkammergesetz – HIngG" die Berufsbezeichnung Ingenieur führen.
Ingenieurkammer Hessen
Diplom-Urkunde "Dipl.-Ing. (FH)"
Fachplaner Brandschutz (IngKH)
Fachplaner Brandmeldeanlagen (IngKH)
Listenführung Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Oliver Münz bei der Ingenieurkammer Hessen
Rechtsvorschriften für die Ingenieurkammer Hessen
Hauptsatzung der Ingenieurkammer
Grundsätze zur Berufsordnung
(Berufsgrundsätze)
Fortbildungsrichtlinie der Ingenieurkammer Hessen
HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Hessisches Ingenieur- und Ingenieurkammergesetz - HlngG
Preisliste / Prüfbedingungen
Preisliste (01.01.2023)
Es gelten u. A. folgende Kostensätze (Details siehe Preisliste & Angebot):
Sachverständigenstundensatz: 120,00 EUR/h zzgl. MwSt.
Fahrtkilometerpauschale (Hin+Zurück): 0,60 EUR/km zzgl. MwSt.
Prüfbedingungen (01.01.2023)
Spezielle Länderspezifische Prüfbedingungen:
Bei baurechtlich relevanten Prüfungen sind die expliziten Regelungen der jeweilig gültigen Prüfverordnungen und deren Nebenbestimmungen durch den AG und/oder den AN ergänzend sowie bei evtl.
Widersprüchen vorrangig zu beachten.
Diese Regelungen betreffen u. A. die Prüfabwicklung, die kaufmännische Abwicklung sowie sonstige Rechte und Pflichten des AG und des AN bspw. gegenüber der Anerkennungsbehörde, der oberen/unteren
Bauaufsichtsbehörde und/oder des Eigentümers / Bauherren / Betreibers.
Diese länderspezifischen Regelungen sind zwar weitgehend so in die aktuelle „Preisliste“ sowie die aktuellen "Prüfbedingungen" eingeflossen, dass eine weitgehende Übereinstimmung vermutet werden
kann, jedoch war eine allumfassende Aufnahme aller länderspezifischen Regelungen im Rahmen der aktuellen „Preisliste“ und "Prüfbedingungen" nicht möglich.
ppm hat - für baurechtliche Prüfungen - für die jeweiligen Bundesländer Merkblätter über die zusätzlichen spezifischen Prüfbedingungen informativ veröffentlicht, deren Einhaltung sich ohnehin
aufgrund der gesetzlichen Regelung ergibt und deshalb nicht explizit vereinbart werden muss.
Für die Aktualität der informativen Merkblätter wird keine Verantwortung übernommen. Es sind immer die jeweils aktuellen landesspezifischen Regelungen zu berücksichtigen.
Hinweis: Die informellen Merkblätter können veraltet sein
Merkblatt Prüfverordnung Hessen (01.01.2023)
Merkblatt Prüfabwicklung (01.01.2023)
Merkblatt Prüfgrundsätze (01.01.2023)
Merkblatt Länderspezifische Prüfbedingungen Rheinland-Pfalz
(01.01.2023)
Merkblatt Länderspezifische Prüfbedingungen Bayern (01.01.2023)
Merkblatt Länderspezifische Prüfbedingungen Baden-Württemberg
(01.01.2023)
Merkblatt Länderspezifische Prüfbedingungen Nordrhein-Westfalen
(01.01.2023)
Steuer
Steuer-Nr.: 015 849 16914 (FA FFM)
USt-IdNr.: DE814197144
USt-IdNr.-Adresse: Jürgen Münz, Boseweg 30, 60529 Frankfurt
Internetabfrage USt-IdNr.
Da die in Rechnung gestellten Leistungen nicht als Bauleistungen gem.
EStG §48b, Abs.1, Satz 3 einzustufen sind, besteht für den Leistungsempfänger keine Pflicht
zum Steuerabzug.
Zum Thema Freistellungsbescheinigung: Ich benötige keine!
(Steuernummer: ehemals 01584960756 nun 01584916914 - Jürgen Münz - Boseweg 30 - D-60529 Frankfurt am Main)
Umsatzsteuer-Anwendungserlass
Da die in Rechnung gestellten Leistungen gem.
UStG §13b Abs. 2, Satz 1, Nr.4 als Planungs- und/oder überwachungsleistungen und
nicht als Bauleistungen einzustufen sind, verbleibt die Steuerschuld der Umsatzsteuer beim Rechnungssteller.
Unternehmensform / anwendbares Recht / Gerichtsstand
Das Sachverständigen-Büro ppm - pure proof münz - Dipl.-Ing. Jürgen Münz - Sachverständiger für Gebäudetechnik ist ein freiberufliches
Einzelunternehmen in persona Dipl.-Ing. Jürgen Münz.
Auf die Tätigkeiten des vorgenannten Sachverständigeb-Büros ist Deutsches Recht anzuwenden, soweit nicht im Einzelfall abweichendes bestimmt ist.
Bei bauordnungsrechtlichen Prüftätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland sind insbesondere jeweils auch die landesspezifischen bauordnungsrechtlichen Regelungen, insbesondere die
landesspezifischen technischen Prüf- und Prüfsachverständigenverordnungen zu Grunde zu legen.
Der Allgemeine Gerichtsstand, der Wohnort und der Sitz des Büros ist Frankfurt am Main (Deutschland), soweit nicht im Einzelfall ein besonderer oder ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt ist.
Berufshaftpflichtversicherung:
HDI
Global SE
HDI-Platz 1
30659 Hannover
Telefon: +49 511 645-0
Telefax: +49 511 645-4545
Berufshaftpflichtversicherung GERLING 2010
Geltungsbereich Berufshaftpflichtversicherung HDI GERLING 2010
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